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Wir rechnen die für Sie entstehenden Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) ab. Die Behandlungskosten können Sie unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar begleichen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder dem Finanzamt einreichen können. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlung im Regelfall leider nicht; es gibt jedoch Zusatzversicherungen privater Anbieter, die eine Kostenübernahme gewährleisten können. |